Der Verein
Vereinsgeschichte
Es begab sich zu einer Zeit...
Die Gründungsversammlung fand am 8 März 1961 statt. Es waren insgesamt 33 Personen (Gründungsmitglieder) anwesend.

Der Vorstand
Immer und mit vollem Einsatz für den Verein!
1. Abteilungsleiter
Johannes Ostermair
2. Abteilungsleiter
Karl Mattheus
1. Kassier
Heinrich Keller
2. Kassier
Alexander Burk
Schriftführerin
Evelin Maier-Weigl
Mitgliedsbeiträge
Aufnahmegebühr
Erwachsene 300,00€
Jugend 1 50,00€
Jugend 2 50,00€
Jahresbeitrag
Erwachsene 65,00€
Jugend 1 50,00€
Jugend 2 50,00€
Ungeleisteter Arbeitsdienst
Erwachsene 150,00€
Jugend 1 -
Jugend 2 30,00€
Gewässerkarten
(Nur mit gültigem Fischereischein)
Lüßbach inkl. 4 Weiher
Erwachsene 300,00€
Jugend 1 *3.
Jugend 2 *3.
Tageskarte Mitglied 13,00€
Tageskarte Gast / Jugend 23,00€ / 13,00€
Vagen, Niederneuching alt & neu
Erwachsene 300,00€
Jugend 1 70,00€
Jugend 2 120,00€
Tageskarte Mitglied 13,00€
Tageskarte Gast / Jugend 23,00€ / 13,00€
Tageskarten sind in den Monatsversammlungen oder nach telefonischer Anmeldung bei der Abteilungsleitung an mehreren Standorten erhältlich. Falls Sie unserem Verein beitreten wollen schicken wir Ihnen gerne einen Aufnahmeantrag zu. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen der Vorstandsmitglieder.
Anmerkungen:
- Jugend 1: 10 bis einschließlich 13 Jahre
- Jugend 2: 14 bis einschließlich 17 Jahre
- Jugend 1 und 2: Die Vagenseekarte beinhaltet auch die Lüßbachkarte. Fänge vom Lüßbach und den Weihern sind in die entsprechende Liste in der Erlaubnisskarte einzutragen !
- Tageskarten für Gäste werden nur ausgegeben, wenn sich der Gast in Begleitung eines Mitgliedes befindet. Der Zugang zu den Gewässern in Niederneuching ist ohne Begleitung möglich.
- Mitglieder können pro Jahr maximal 5 Tageskarten erwerben.
- Rentner ab 71 Jahre, sowie Gehbehinderte ab 50% sind vom Arbeitsdienst befreit
- Schlüssel für die Schlösser am Vagensee (7€) und Niederneuching (7€) können auf der Versammlung erworben werden
- Die Ausgabe der Fischereierlaubniskarte erfolgt nur, sofern alle offenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein beglichen sind, die Vorjahresfanglisten abgegeben wurde und ein gültiger Fischereischein vorgelegt wird. Der Erlaubnisschein muss persönlich in der Mitgliederversammlung am Anfang des Jahres abgeholt werden.
- Familien mit mehr als einem Kind: die Aufnahmegebühr muß nur für das erste Kind entrichtet werden, alle weiteren sind frei.
Satzung
Die Vereinssatzung ist hier einzusehen.
Kontakt
Zwecks Kontaktaufnahme füllen Sie bitte nebenstehendes Formular aus und klicken Sie auf "Absenden"
Wir melden uns schnellstmöglich bei euch.
