Vereinsgeschichte

Herzlich Willkommen auf der Homepage der Angelabteilung des Sportvereins der Stadtwerke München. Gegründet wurde die Angelabteilung am 08. März 1961. Weitere Infos zu der Geschichte der Angelabteilung sind in der Vereinschronik hier zu finden.


Vorstand

1. Abteilungsleiter: Johannes Ostermair Kontakt
2. Abteilungsleiter: Karl Mattheus Kontakt
1. Kassier: Heinrich Keller Kontakt
2. Kassier: Alexander Burk Kontakt
Schriftführer: Evelin Maier-Weigl Kontakt


Mitgliedsbeiträge, Gewässerkarten, Aufnahmegebühren

Erwachsene Jugend 1 Jugend 2

Aufnahmegebühr

300,00 € 50,00 € 50,00 €

Jahresbeitrag

65,00 € 50,00 € 50,00 €

Nichtgeleisteter Arbeitsdienst

150,00 € - 30,00 €

Gewässerkarten
(Nur mit gültigem Fischereischein)

Erwachsene Jugend 1 Jugend 2 Tageskarte
Mitglied
Tageskarte
Gast / Jugend

Lüßbach incl. 3 Weiher

280,00 € -3 -3 13,00 € 23,00 € / 13,00 €

Vagen, Niederneuching alt und neu

280,00 € 70,00 € 120,00 € 13,00 € 23,00 € / 13,00 €

Tageskarten sind in den Monatsversammlungen oder nach telefonischer Anmeldung bei der Abteilungsleitung an mehreren Standorten erhältlich. Falls Sie unserem Verein beitreten wollen schicken wir Ihnen gerne einen Aufnahmeantrag zu. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen der Vorstandsmitglieder.


Anmerkungen:
  1. Jugend 1: 10 bis einschließlich 13 Jahre
  2. Jugend 2: 14 bis einschließlich 17 Jahre
  3. Jugend 1 und 2: Die Vagenseekarte beinhaltet auch die Lüßbachkarte. Fänge vom Lüßbach und den Weihern sind in die entsprechende Liste in der Erlaubnisskarte einzutragen !
  4. Tageskarten für Gäste werden nur ausgegeben, wenn sich der Gast in Begleitung eines Mitgliedes befindet. Der Zugang zu den Gewässern in Niederneuching ist ohne Begleitung möglich.
  5. Mitglieder können pro Jahr maximal 5 Tageskarten erwerben.
  6. Rentner ab 71 Jahre, sowie Gehbehinderte ab 50% sind vom Arbeitsdienst befreit
  7. Schlüssel für die Schlösser am Vagensee (7€) und Niederneuching (7€) können auf der Versammlung erworben werden
  8. Die Ausgabe der Fischereierlaubniskarte erfolgt nur, sofern alle offenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein beglichen sind, die Vorjahresfanglisten abgegeben wurde und ein gültiger Fischereischein vorgelegt wird. Der Erlaubnisschein muss persönlich in einer der ersten drei Mitgliederversammlungen im Jahr abgeholt werden.
  9. Familien mit mehr als einem Kind: die Aufnahmegebühr muß nur für das erste Kind entrichtet werden, alle weiteren sind frei.